AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verum Qualitas Immobilien GmbH

Weißkopfstr. 34, 86343 Königsbrunn

Geschäftsführer: Philippe Hegglin

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Verum Qualitas Immobilien GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

  1. Leistungsumfang
  • Es wird ausschließlich die im Angebot aufgeführte Leistung geschuldet.<br/>• Ingenieur- bzw. Statikerleistungen (z. B. statische Berechnungen, Nachweise, Prüfungen) sind nicht Bestandteil unserer Leistungen. Werden diese erforderlich, sind sie vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen und zu vergüten.<br/>• Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  1. Unvorhergesehene Leistungen / Mehrkosten
  • Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass zusätzliche oder unvorhergesehene Leistungen erforderlich sind (z. B. aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln oder abweichenden baulichen Gegebenheiten), sind diese nicht im ursprünglichen Angebot enthalten.<br/>• Solche Leistungen werden dem Auftraggeber vor Ausführung angezeigt und nur nach seiner Zustimmung ausgeführt.<br/>• Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.
  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, Vorarbeiten (z. B. Gerüst, Strom, Wasser) und Zutritte rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.<br/>• Nachträge und zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.<br/>• Zahlungen sind innerhalb von [z. B. 10 Tagen] nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.<br/>• Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  1. Abnahme
  • Die Abnahme hat nach Fertigstellung der Leistung zu erfolgen.<br/>• Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.
  1. Gewährleistung
  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.<br/>• Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
  1. Haftung
  • Wir haften nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.<br/>• Für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  1. Abspracheverbot mit Dritten

Absprachen mit unseren Mitarbeitern oder Subunternehmern, die nicht schriftlich von uns bestätigt wurden, sind unwirksam.

  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt deutsches Recht.<br/>• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Königsbrunn, soweit gesetzlich zulässig.<br/>• Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Datenschutz-Übersicht

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